Wahlaufruf der Integrationsbeauftragten Sachsen-Anhalt zur Europawahl 2024
Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern rufen alle in Deutschland lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürger dazu auf, bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihre Stimme abzugeben. So auch Staatssekretärin Moebbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt.
Mehr als 4,1 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedstaaten leben in Deutschland. Sie können bei der Europawahl am 9. Juni entweder im Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland abstimmen. Wählen dürfen sie aber nur einmal. Wenn sie zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, können sie sich bis zum 19. Mai 2024 dafür in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie können dann über die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen, die in Deutschland aufgestellt sind.
Etwa sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl in Deutschland sind EU-Bürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Darunter sind auch ca. 300.000 potenzielle Erstwählerinnen und -wähler. Erstmalig können dieses Jahr auch 16- und 17-Jährige über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitentscheiden.
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