Mobilität in Sachsen-Anhalt und der EU!
Mit dem neuen EU-Kartenführerschein durch Sachsen-Anhalt und die Europäische Union! Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach den Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 ist der 19. Januar 2024 der nächste Stichtag!
Der neue EU-Kartenführerschein kann grundsätzlich ohne Umtausch in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten verwendet werden. Damit entfällt die bisherige Pflicht zum Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen und fördert die innereuropäische Mobilität!
Weitere Informationen zum EU-Kartenführerschein und zur Mobilität in Sachsen-Anhalt und Europa bietet der Verein „sicher.mobil.leben“.
Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter: https://sicher-mobil-leben.de/